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Die Abgeltungssteuer ist eine wichtige Komponente des deutschen Steuersystems und betrifft alle, die Kapitalerträge erzielen.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Abgeltungssteuer, von ihrer Entstehung über die Besteuerung von Kapitalerträgen bis hin zu Freibeträgen und Optimierungsmöglichkeiten.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer wurde in Deutschland am 1. Januar 2009 eingeführt und hat das Ziel, die Besteuerung von Kapitalerträgen zu vereinfachen.

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Sie ersetzt die frühere Besteuerung nach dem individuellen Einkommenssteuersatz und führt eine einheitliche Steuerquote von 25 % plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein.

Die Steuer wird direkt an der Quelle einbehalten, das heißt, die Banken führen die Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt ab.

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Welche Einkünfte unterliegen der Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer gilt für alle Kapitalerträge. Dazu zählen:

  • Zinserträge: Zinsen aus Sparbüchern, Tages- und Festgeldkonten sowie Anleihen.
  • Dividenden: Ausschüttungen von Aktien und Investmentfonds.
  • Kursgewinne: Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren wie Aktien, Fondsanteilen und Anleihen.
  • Erträge aus Zertifikaten und Derivaten: Gewinne aus strukturierten Produkten und derivativen Finanzinstrumenten.

Nicht betroffen sind hingegen Einkünfte aus Immobilien, selbstständiger Tätigkeit und Renten.

Freibeträge und Freistellungsaufträge

Jeder Steuerpflichtige hat Anspruch auf einen Sparer-Pauschbetrag. Dieser beträgt aktuell 801 Euro für Ledige und 1.602 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften.

Kapitalerträge bis zu dieser Höhe sind steuerfrei. Um den Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, müssen Steuerzahler bei ihrer Bank einen Freistellungsauftrag einreichen.

Dieser sorgt dafür, dass die Bank Kapitalerträge bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei auszahlt.

Veranlagung in der Steuererklärung

In der Regel wird die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle einbehalten, sodass keine weiteren Schritte erforderlich sind.

Es kann jedoch sinnvoll sein, Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung anzugeben, insbesondere wenn der persönliche Einkommenssteuersatz unter 25 % liegt.

In solchen Fällen kann eine sogenannte Günstigerprüfung beantragt werden, bei der das Finanzamt prüft, ob eine Besteuerung nach dem individuellen Steuersatz günstiger wäre.

Zudem können Verluste aus Kapitalanlagen mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu senken.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Neben der Abgeltungssteuer fällt auch der Solidaritätszuschlag an, der 5,5 % der Abgeltungssteuer beträgt. Dies erhöht die effektive Steuerlast leicht.

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Für Kirchenmitglieder kommt zudem die Kirchensteuer hinzu, die je nach Bundesland 8 % oder 9 % beträgt. Die Kirchensteuer wird ebenfalls direkt von der Bank einbehalten und abgeführt.

Kapitalerträge im Ausland

Kapitalerträge aus ausländischen Quellen unterliegen grundsätzlich ebenfalls der Abgeltungssteuer. Allerdings können ausländische Quellensteuern angerechnet werden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

In solchen Fällen sollten Steuerzahler die entsprechenden Nachweise in ihrer Steuererklärung einreichen.

Es ist ratsam, sich bei ausländischen Kapitalanlagen von einem Steuerberater beraten zu lassen, um alle relevanten steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen.

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Optimierungsmöglichkeiten

Es gibt verschiedene Strategien, um die Steuerlast bei Kapitalerträgen zu optimieren:

  • Nutzung des Sparer-Pauschbetrags: Stellen Sie sicher, dass Sie den vollen Freibetrag durch einen Freistellungsauftrag ausschöpfen.
  • Verrechnung von Verlusten: Verluste aus Kapitalanlagen können mit Gewinnen verrechnet werden, um die Steuerlast zu senken. Dies erfolgt automatisch, wenn die Verluste innerhalb desselben Jahres anfallen. Verluste aus Vorjahren können in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
  • Steuerliche Optimierung von Fonds: Durch die Wahl von steuerlich optimierten Investmentfonds können Steuerbelastungen reduziert werden.
  • Steuerstundung: Durch die Wahl des richtigen Zeitpunkts für den Verkauf von Wertpapieren kann die Steuerzahlung in spätere Jahre verschoben werden.

Sonderregelungen für bestimmte Anlageformen

Für bestimmte Anlageformen gelten spezielle Regelungen:

  • Altbestände: Wertpapiere, die vor dem 1. Januar 2009 erworben wurden, unterliegen unter bestimmten Bedingungen nicht der Abgeltungssteuer. Gewinne aus dem Verkauf solcher Papiere sind steuerfrei, wenn sie nach einer Haltedauer von mindestens einem Jahr veräußert werden.
  • Investmentfonds: Für Erträge aus Investmentfonds gelten teilweise besondere Regeln. Seit der Investmentsteuerreform 2018 werden Fondsanteile bereits auf Fondsebene besteuert. Anleger müssen dennoch Erträge aus dem Verkauf von Fondsanteilen in ihrer Steuererklärung angeben.
  • Sparpläne: Bei Sparplänen, wie z.B. Aktien- oder Fondssparplänen, kann die regelmäßige Einzahlung von kleinen Beträgen über einen längeren Zeitraum zu steuerlichen Vorteilen führen, da Kursgewinne erst bei Verkauf der Anteile realisiert werden.

Vermeidung von Steuerhinterziehung

Die Abgeltungssteuer soll auch dazu beitragen, Steuerhinterziehung zu verhindern. Durch die automatische Abführung der Steuer durch die Banken wird sichergestellt, dass Kapitalerträge korrekt versteuert werden.

Es ist wichtig, alle relevanten Erträge korrekt anzugeben und sich bei Unsicherheiten steuerlich beraten zu lassen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Fazit

Die Abgeltungssteuer ist ein zentrales Element der Besteuerung von Kapitalerträgen in Deutschland. Sie sorgt für eine vereinfachte und einheitliche Besteuerung und trägt zur Vermeidung von Steuerhinterziehung bei.

Durch die Nutzung von Freibeträgen, die Verrechnung von Verlusten und eine sorgfältige Steuerplanung können Anleger ihre Steuerlast optimieren.

Es ist ratsam, sich regelmäßig über aktuelle Änderungen im Steuerrecht zu informieren und bei Bedarf professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

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