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Die Bundesregierung hat für das Jahr 2024 eine Reihe von Steueränderungen angekündigt, die potenziell jeden Bürger und jedes Unternehmen betreffen könnten.

In diesem umfassenden Artikel werden die wichtigsten Neuerungen erläutert und ihre potenziellen Auswirkungen analysiert, damit alle Betroffenen gut informiert sind.

Anhebung des Grundfreibetrags

Eine der zentralen Änderungen ist die Anhebung des Grundfreibetrags um 696 Euro auf 11.604 Euro für das Jahr 2024.

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Der Grundfreibetrag ist der Betrag, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss. Mit dieser Maßnahme soll die kalte Progression ausgeglichen und die Steuerlast für Geringverdiener gesenkt werden.

Für einen Alleinstehenden mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro bedeutet dies eine Entlastung von rund 140 Euro im Jahr.

Für Familien mit zwei Kindern und einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro beträgt die Ersparnis sogar etwa 280 Euro.

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Diese Entlastung ist besonders wichtig angesichts der anhaltend hohen Inflationsraten, die die Kaufkraft vieler Haushalte schmälern.

Allerdings kritisieren einige Experten, dass die Anhebung des Grundfreibetrags nicht weit genug geht, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten vollständig auszugleichen.

→ SIEHE AUCH: Strategien zur Bewältigung von Schulden und Vermeidung von Überschuldung

Anpassung des Einkommensteuertarifs

Neben der Anhebung des Grundfreibetrags wird auch der Einkommensteuertarif angepasst, um den Effekt der kalten Progression abzumildern.

Die Eckwerte des Tarifs werden um 6,3 % nach oben verschoben. Das bedeutet, dass der Spitzensteuersatz von 42 % im Jahr 2024 erst bei einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro greift, statt wie bisher bei 62.810 Euro.

Diese Anpassung bringt vor allem für Besserverdiener eine spürbare Entlastung mit sich.

Ein Alleinstehender mit einem Jahreseinkommen von 70.000 Euro spart durch die Verschiebung des Tarifs rund 360 Euro an Steuern ein.

Kritiker monieren jedoch, dass die Entlastung für Geringverdiener im Vergleich dazu relativ gering ausfällt und die Schere zwischen Arm und Reich weiter auseinandergeht.

Änderungen bei der Altersvorsorge

Für die private Altersvorsorge sind ebenfalls Neuerungen geplant. So soll der Altersentlastungsbetrag, ein Steuerfreibetrag für Rentner, langsamer sinken als bisher vorgesehen.

Dadurch werden Rentner und Pensionäre steuerlich entlastet. Zudem werden die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmer-Sparzulage verdoppelt.

Ledige können dann bis zu einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro und zusammenveranlagte Paare bis 80.000 Euro die Sparzulage in Anspruch nehmen.

Dies soll die Attraktivität der staatlich geförderten Altersvorsorge erhöhen.

Änderungen für Unternehmen

Auch für Unternehmen bringt das Jahr 2024 einige Neuerungen mit sich. So wird die Zinsschranke an die EU-Vorgaben angepasst.

Die Zinsschranke regelt den Betriebsausgabenabzug für Zinsaufwendungen und soll aggressiven Steuerplanungen internationaler Konzerne entgegenwirken.

Eine weitere wichtige Änderung betrifft die Einführung einer globalen Mindeststeuer für international tätige Unternehmensgruppen.

Diese sogenannte Pillar-Two-Mindestbesteuerung sieht einen Mindeststeuersatz von 15 Prozent vor und soll Gewinnverlagerungen in Niedrigsteuerländer verhindern.

Für vermögensverwaltende Personengesellschaften wird zudem die Option zur Körperschaftsbesteuerung attraktiver gestaltet.

Künftig soll die Option auch noch nach Gründung oder Formwechsel ausgeübt werden können. Zudem müssen die Gesellschafter nicht mehr zwingend ihre Anteile an der Komplementär-GmbH einbringen.

Digitalisierung des Spendenverfahrens

Eine weitere Neuerung ist die Digitalisierung des Spendenverfahrens durch Anpassungen beim Zuwendungsempfängerregister.

Dieses Register beim Bundeszentralamt für Steuern wird ab 2024 sukzessive mit Daten gemeinnütziger Organisationen befüllt. Ziel ist es, Spenden künftig digital und unbürokratisch abwickeln zu können.

Weitere Änderungen für Unternehmen

Neben den bereits erwähnten Anpassungen bei der Zinsschranke und der Einführung einer globalen Mindeststeuer gibt es für Unternehmen noch weitere Neuerungen im Steuerrecht.

Forschungszulagengesetz

Mit dem Forschungszulagengesetz wird eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung eingeführt.

Unternehmen können ab 2024 eine Zulage von bis zu 4 Millionen Euro pro Jahr für ihre Aufwendungen in Forschung und Entwicklung geltend machen.

Die Zulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen.

Ziel ist es, den Innovationsstandort Deutschland attraktiver zu machen und Anreize für mehr privatwirtschaftliche Forschungsaktivitäten zu schaffen.

Kritiker monieren jedoch, dass die Förderung zu bürokratisch ausgestaltet sei und vor allem große Konzerne begünstige.

Änderungen bei der Investitionsfreistellung

Für die Investitionsfreistellung nach § 7g Einkommensteuergesetz sind ebenfalls Neuerungen geplant.

Die Freistellung soll künftig auch für den Erwerb bestimmter Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens gelten.

Bisher war sie auf die Anschaffung oder Herstellung von neuen abnutzbaren Wirtschaftsgütern beschränkt.

Zudem wird der Höchstbetrag der Investitionsfreistellung von derzeit 200.000 Euro auf 300.000 Euro angehoben.

Dies soll Anreize für Investitionen in das Betriebsvermögen schaffen und die Liquidität von Unternehmen stärken.

Änderungen bei der Gewerbesteuer

Im Bereich der Gewerbesteuer sind ebenfalls Reformen geplant. So soll der Freibetrag für die Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen von derzeit 100.000 Euro auf 200.000 Euro verdoppelt werden.

Dies entlastet vor allem mittelständische Unternehmen mit höheren Fremdkapitalzinsen.

Zudem wird die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer neu geregelt.

Künftig soll eine Vollanrechnung erfolgen, wodurch die doppelte Belastung mit Einkommen- und Gewerbesteuer vermieden wird. Diese Maßnahme war bereits seit Langem von der Wirtschaft gefordert worden.

Weitere Entlastungen für Bürger

Neben den Änderungen beim Einkommensteuertarif und dem Grundfreibetrag sind für Bürger noch einige weitere steuerliche Erleichterungen vorgesehen.

Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags

Der Unterhaltshöchstbetrag, der als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden kann, wird für 2024 auf 11.292 Euro angehoben.

Dies entspricht einer Steigerung um 696 Euro im Vergleich zum Vorjahr.

Von dieser Anhebung profitieren all jene, die hohe Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Angehörige leisten müssen. Für sie verringert sich durch den höheren Höchstbetrag die Steuerlast.

Erhöhung der Pendlerpauschale

Ebenfalls angehoben wird die Pendlerpauschale für Fernpendler. Ab dem 21. Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte steigt die Pauschale von 35 Cent auf 38 Cent pro Kilometer.

Dies soll eine weitere Entlastung für Berufstätige mit langen Arbeitswegen bringen.

Allerdings kritisieren Umweltverbände, dass die Anhebung ein falsches Signal sende und den Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel erschwere.

Stattdessen sollten Anreize für kürzere Pendlerstrecken und den öffentlichen Nahverkehr geschaffen werden.

Homeoffice-Pauschale wird beibehalten

Die aufgrund der Corona-Pandemie eingeführte Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Homeoffice-Tag wird für 2024 beibehalten. Maximal können so 600 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden.

Dies soll die Akzeptanz und Verbreitung von Homeoffice-Modellen weiter fördern.

Allerdings ist die Pauschale zeitlich befristet und ihre Zukunft über 2024 hinaus ungewiss. Viele Arbeitnehmer und Gewerkschaften fordern daher eine unbefristete Regelung.

Mit diesen und weiteren Maßnahmen will die Bundesregierung das Steuersystem für 2024 anpassen und Bürger wie Unternehmen entlasten.

Ob die Reformen ausreichend sind, um allen Herausforderungen gerecht zu werden, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass die Komplexität weiter zunimmt und Experten dringend benötigt werden.

Fazit

Insgesamt bringen die Steueränderungen für 2024 sowohl Entlastungen als auch Mehrbelastungen mit sich.

Während Arbeitnehmer, Rentner und Geringverdiener von Erleichterungen wie der Anhebung des Grundfreibetrags profitieren, müssen internationale Konzerne mit Mehrbelastungen durch die globale Mindeststeuer rechnen.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Neuerungen in der Praxis auswirken und ob weitere Anpassungen erforderlich sein werden.

Fest steht jedoch, dass die Komplexität des Steuersystems weiter zunimmt und Bürger wie Unternehmen gut beraten sind, sich frühzeitig auf die Änderungen einzustellen.

→ SIEHE AUCH: Gebührendschungel: Welche Bankentgelte unzulässig sind